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   BGH, 16.04.1981 - 4 StR 62/81   

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https://dejure.org/1981,7683
BGH, 16.04.1981 - 4 StR 62/81 (https://dejure.org/1981,7683)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1981 - 4 StR 62/81 (https://dejure.org/1981,7683)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1981 - 4 StR 62/81 (https://dejure.org/1981,7683)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Auswirkungen der Verlegung einer Verhandlung auf die Öffentlichkeit des Verfarhens - Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit eines Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
    Auszug aus BGH, 16.04.1981 - 4 StR 62/81
    Der Vorlegung bedarf es deshalb nicht (BGHSt 13, 149 und 373).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 16.04.1981 - 4 StR 62/81
    Der Bundesgerichtshof hat damit - was der Senat im Urteil vom 2. April 1970, 4 StR 549/69, (MDR 1970, 560) ausdrücklich offengelassen hatte, weil die Entscheidung, im Eigenheim des erkrankten Schöffen in Ho. weiterzuverhandeln, schon nicht in öffentlicher Sitzung im Gerichtssaal des Landgerichts Hagen bekannt gegeben worden war - entschieden, daß die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung nicht verletzt sind, wenn ein Gericht - ohne einen entsprechenden Hinweis an seinem Sitzungssaal am Gerichtsort - im Anschluß an die Einnahme eines Augenscheins außerhalb des Gerichtsortes die Verhandlung an Ort und Stelle und anschließend in einem Sitzungssaal des dortigen Amtsgerichts fortsetzt.
  • BayObLG, 30.01.1980 - RReg. 2 St 452/79

    Öffentliche Bekanntgabe eines Hauptverhandlungstermins außerhalb des

    Auszug aus BGH, 16.04.1981 - 4 StR 62/81
    Dieses Gericht hat eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens darin gesehen, daß das Landgericht Ulm nach Einnahme eines auswärtigen Augenscheins nicht an den eigenen Gerichtsort zurückgekehrt ist, sondern die Hauptverhandlung im Amtsgerichtsgebäude in G. fortgesetzt hat, ohne daß im Gebäude des Landgerichts Ulm ein Hinweis auf die weitere Verhandlung in G. angebracht worden war (ähnlich auch OLG Köln, VRS 53, 432; BayObLG Rpfl. 1980, 201 = NJW 1980, 2321 L).
  • BGH, 14.01.1976 - 2 StR 426/75

    Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung - Ungewöhnlichkeit der

    Auszug aus BGH, 16.04.1981 - 4 StR 62/81
    Diese Frage hat aber der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75 - bereits im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden.
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